Compliance, in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien in Unternehmen, aber auch von freiwilligen Kodizes, erscheint in der Praxis häufig als lästiges Übel, mit dem man sich ungern beschäftigt. Was muss man heute zu „Corporate“ und „Personell Compliance“ wissen? Im Rahmen der dritten CEFU Lounge dieses Jahres referierte Prof. em. Dr. Schünemann, ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht der TU Dortmund und Antikorruptions- und Compliance-Beauftragter des Rektorats. Ergänzt wurde er durch einen Praxisvortrag von Herrn Daniel Isopp, Bereichsleiters für Compliance der Sparkasse Dortmund.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Steenweg, Bereichsdirektor Kommunikation der Sparkasse Dortmund und Gastgeber dieser Lounge, der in den schönen Vorstandssaal der Sparkasse Dortmund eingeladen hatte, sowie einer kurzen Einführung durch Herrn Professor Holzmüller, begann Professor Schünemann mit seinem Vortag über Compliance im juristischen Kontext.Herr Professor Schünemann widersprach direkt der Hypothese, dass Compliance ein reines Modewort, ein inhaltsloses Schlagwort ist und begann mit einer kurzen Begriffsdefinition. Er machte deutlich, dass jedes Unternehmen eine Rechtspflicht habe, sich regelkonform zu verhalten und dies auch bei seinen Mitarbeitern durchsetzen müsse. So müsse ein Unternehmer darauf achten, dass er sein Personal sorgfältig aussuche, insbesondere Mitarbeiter, die mit Compliance-Aufgaben betraut werden. Mitarbeiter müssten stets zu aktuellen Rechtslage geschult sein sowie kontrolliert und eventuelles Fehlverhalten auch sanktioniert werden. Kleine Unternehmen könnten durchaus auch Compliance-Aufgaben delegieren. In diesem Zusammenhang betonte der Professor die Wichtigkeit von Netzwerken, um vom Erfahrungsaustausch zu profitieren. „Nur so ist es beispielsweise den klein- und mittelständischen Unternehmen möglich, über jegliche rechtlichen Bestimmungen und Anforderungen informiert zu sein.“„Juristisch gesehen entziehe man sich der Verantwortung nicht durch Nichtstun. Wer von nicht-regelkonformen Verhalten erfahre, müsse handeln, auch dann wenn es nicht direkt sein Job sei. Wichtig sei sich vor Augen zu führen, dass nicht nur eine Unternehmenshaftung bei Compliance-Verstößen existiere, sondern auch eine persönliche für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer aber auch für Compliance Officer“, so Professor Schünemann abschließend.
Anschließend stellte Herr Isopp in seinem Praxisvortrag die Compliance-Organisation in der Sparkassen-Finanzgruppe vor. Herr Isopp präsentierte den Teilnehmern der Lounge die integrierte Lösung der Sparkasse Dortmund mit einem zentralen Compliance-Beauftragten und betonte, dass es überaus wichtig sei, dass die Compliance Kultur im gesamten Unternehmen etabliert, gepflegt und gelebt würde. Zudem sei zu beachten, dass die Compliance-Kultur bei der Geschäftsleitung beginne. Auch Herr Isopp betonte die Wichtigkeit von Verbundstrukturen und Netzwerke, die auch die Sparkasse Dortmund nutze. „Besonders kleine Institute trifft es sehr. Sie haben besondere Probleme, diese Kultur zu leben. Gründe dafür sind die vielen Regelungen im Rechtssystem, besonders im Bankenbereich“, so Herr Isopp.
Auch diese CEFU Lounge zeichnete sich durch großes Interesse und eine rege Diskussionen unter den Teilnehmern aus, die zahlreiche Anregungen zum Thema Compliance und deren Umsetzung in die Unternehmenskultur mitnahmen. Im Anschluss an die Lounge fand wie gewohnt ein Austausch bei einem Empfang statt.