Rückblick: CEFU LOUNGE „Was tun bei schlechten Nachrichten? Über den richtigen Umgang mit neugierigen Journalisten“ am 26.09.2016

Unternehmen erleben im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zwangsläufig unangenehme Vorfälle, die wiederum von der Presse aufgegriffen werden. Dabei sind sie manchmal überfordert mit dem Umgang mit Journalisten.

Dorothee Bölke ist Rechtsanwältin und seit Mitte der 80er Jahre juristisch mit den Schwerpunkten Presse-, Urheber-, Wettbewerbsrecht und Recht der Neuen Medien befasst. Sie leitet seit 1999 ihre eigene Kanzlei in Hamburg und arbeitet als Dozentin für Presserecht. Zuvor war sie als Justiziarin im SPIEGEL-Verlag und Geschäftsführerin des Deutschen Presserats tätig.

Die erfahrene Medienrechtlerin begann ihren Vortrag damit, mögliche Ausgangssituationen zu schildern, in denen sich ein Unternehmen mit kritischer Berichterstattung auseinandersetzen muss. Hier gibt es zahlreiche Beispiele: Busunglücke, Softwarefehler, minderwertige Lebensmittel, die in Umlauf geraten, kritische Personalentscheidungen usw. Wichtig sei es, Journalisten mit ausreichend Informationen zu versorgen, auch wenn es Arbeit mache, da diese die Qualität der Presseberichterstattung maßgeblich beeinflussen. Kommt ein Journalist nur schwer an Informationen, können Tatsachen schon mal falsch eingeordnet oder eigene Schlussfolgerungen gezogen werden.

Es sei essentiell zu verstehen, welche Rechte und Motivationen Journalisten und Medien haben. Es gehe darum, sich in die Rolle des Gegenübers zu versetzen und zu verstehen, wie die Medien arbeiten: “Unternehmensberichterstattung liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Der Journalist darf, er muss im Einzelfall sogar nachforschen, um der Wahrheit möglichst nahe zu kommen.“ Es gehöre zur Aufgabe der Presse, Missstände und Verfehlungen öffentlich zu machen. Medien haben eine Kontrollfunktion (Art. 5 Grundgesetz). „Sie dürfen auch berichten, wenn nur ein Verdacht besteht, der noch nicht bewiesen ist“, so Bölke.

Aus dem Wissen, wie Medien arbeiten, leitet Frau Bölke Empfehlungen ab, wie Unternehmen Konflikten in der Öffentlichkeit begegnen können. Journalisten müssen bspw. Gegenpositionen im Kern in ihren Bericht aufnehmen. An dieser Stelle rät Frau Bölke, nur mit harten Fakten zu antworten, verteidigendeWertungen wie z.B. „Ist alles gelogen!“ wirken eher kraft- und hilflos. Es würde sich häufig lohnen, Hintergründe intern zu recherchieren, um entlastendes Material zu präsentieren, welches die Vorwürfe und Fakten richtig einordnet und falsche(negative) Schlussfolgerungen ausschließt.

Ist die Berichterstattung rechtswidrig, sollte abgewogen werden, ob ein Rechtsstreit klug ist und ob es nicht andere Alternativen gebe. Damit ein Unternehmen in Zukunft besser auf solche Situationen vorbreitet ist, sollte es Maßnahmen in ruhigen Zeiten ergreifen, wie z.B. das Personal im Umgang mit Medien schulen und einen Krisenplan erstellen. Ein entscheidender Faktor sei es, die Berichterstatter kennen zu lernen und eine vertraute Beziehung zu ihnen aufzubauen.

In einer ausführlichen Diskussion wurde deutlich, wie sehr sich alle Teilnehmer mit dieser Thematik auseinandersetzen, denn viele von ihnen haben bereits persönliche Erfahrungen damit gemacht.Dorothee Bölke appellierte an alle Teilnehmer,bei kritischer Berichterstattung gelassen und professionell aufzutreten und sich intern auf derartige Situation vorzubereiten.

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